Urteil Reisestornierung Oberlandesgericht München
Gibt das Auswärtige Amt eine Unwetterwarnung für ein Reiseland aus, sind Urlauber mit diesem Reiseziel nicht selten verunsichert. Ist dann eine kostenlose Stornierung möglich? Das Oberlandesgericht München meint ja.
Das Oberlandesgericht München hat einer Urlauberin recht gegeben, die eine Sri Lanka Reise nach einer Unwetterwarnung des Auswärtigen Amts storniert hatte. Die Münchnerin bekommt den vollen Reisepreis von 5332 Euro zurück und muss keine Stornokosten zahlen (Az.: 21 U 519/12).
Die Reise war vom 26. Januar bis 11. Februar 2011 gebucht. Auf eine fünftägige Rundfahrt mit Wagen und Fahrer sollte ein Strandurlaub folgen. Am 14. Januar wies das Auswärtige Amt auf dauerhafte starke Regenfälle hin, die Ortschaften im Osten der Insel abgeschnitten und Straßen unpassierbar gemacht hätten.
Die Frau rief daraufhin das Fernostreiseunternehmen an. Eine Mitarbeiterin erklärte ihr aber, die Reise sei problemlos möglich und die geforderte kostenfreie Stornierung deshalb nicht. Die Kundin setzte eine Frist, andernfalls werde sie den Vertrag kündigen. Noch am selben Tag wurde die Reise storniert, allerdings mit 60 Prozent Stornokosten. Denn den Strandurlaub hätte die Frau gefahrlos antreten können, meinte der Veranstalter.
In der mündlichen Verhandlung hielt der Vorsitzende Richter die angekündigte Kündigung für gerechtfertigt. Die Urlauberin habe auf den Hinweis des Auswärtigen Amts sowie Berichte über Tote und 300 000 Obdachlose im Überschwemmungsgebiet reagieren dürfen. Der Veranstalter habe seine Behauptung, die Reise sei ungefährlich, nicht begründen können.
Nach offiziellen Angaben hatten die Überschwemmungen im Januar 2011 mehr als 280 000 Hektar Reisanbaufläche in Sri Lanka zerstört. Mehr als 43 Menschen waren ums Leben gekommen.
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