FTI Sommer 2013

FTI setzt im Sommer 2013 mit großem Angebot auf Griechenland
-Rund 55 Prozent mehr Flugverbindungen nach Korfu, Kreta und Rhodos -Der Veranstalter FTI Touristik feiert 2013 seinen 30. Geburtstag -Geschäftsjahr

Reisewarnung für Gaza

Reisehinweis Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gaza-Streifen und Israel – Gaza Urlaub

Vor einer Reise in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.

Angesichts der aktuellen Ereignisse wird von Aufenthalten im Grenzgebiet des Gazastreifens (ca. Radius von 40 Km) abgeraten. Ebenso wird geraten, von nicht notwendigen Reisen in den Süden Israels (südlich des Großraums Tel Aviv) abzusehen.

Seit dem 9. November 2012 kommt es mit besonders hoher Intensität zu Raketen- und Mörserangriffen aus dem Gazastreifen auf israelisches Territorium. Als Reaktion darauf begann eine israelische Militäroperation im Gazastreifen. Auf beiden Seiten kam es dabei zu zahlreichen Personen- und Sachschäden. Die ganz überwiegende Mehrzahl der auf Israel abgeschossenen Raketen schlug in einem Radius von 40 km vom Gazastreifen ein. Es wurden allerdings auch Raketen größerer Reichweite eingesetzt. Mehrmals wurde in Tel Aviv Luftalarm ausgelöst, am 16. November 2012 auch in Jerusalem. Es ist auch weiterhin mit deutlich verstärkten Auseinandersetzungen zu rechnen.

Reisende, die sich in Israel oder den Palästinensischen Gebieten befinden, werden aufgefordert, die Lageentwicklung aufmerksam zu verfolgen. Auch im Großraum Tel Aviv sollten sich Reisende mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) vertraut machen und die Anweisungen der israelischen Zivilschutzbehörden befolgen.Auf der Website der Deutschen Botschaft Tel Aviv sind unter https://www.tel-aviv.diplo.de/ Informationen der israelischen Behörden mit Verhaltenshinweisen in Krisensituationen, u.a. bei Raketenangriffen, eingestellt. Weitere Informationen finden Sie auch direkt unter Externer Link, öffnet in neuem FensterExterner Link, öffnet in neuem Fensterhttps://www.oref.org.il/ bzw. auf der englisch-sprachigen Facebook-Seite des israelischen Zivilschutzes (Home Front Command)

Allen Deutschen, die sich – auch nur vorübergehend – in Israel oder den Palästinensischen Gebieten aufhalten, wird empfohlen, sich auf der Website der Deutschen Botschaft Tel Aviv (www.tel-aviv.diplo.de) oder des Deutschen Vertretungsbüros Ramallah (ramallah.diplo.de) in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren.

In Städten der West Bank und in Ost-Jerusalem finden seit dem 15.11. zahlreiche Solidaritätskundgebungen wegen der Entwicklungen im Gaza-Streifen statt. Insbesondere in der Umgebung israelischer Checkpoints kommt es dabei auch immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten. Es wird geraten, auch dort die Lageentwicklung aufmerksam zu verfolgen und Menschenansammlungen zu meiden. Es wird geraten, von nicht notwendigen Reisen in das Westjordanland abzusehen. Bei Besuchen in Ost-Jerusalem wird zu erhöhter Vorsicht geraten.

Ferner gilt:

Im Zusammenhang mit dem innersyrischen Konflikt kam es Anfang November 2012 zu vereinzelten Querschlägen von Mörsergranaten und Handfeuerwaffen in der Nähe der demilitarisierten Zone auf den Golanhöhen. Personenschäden sind bislang nicht aufgetreten.

Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien wird daher abgeraten.

Die Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt.

Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten und die Sicherheitslage sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert hat, alle Infos unter Auswaertiges-amt.de

40 Prozent Anzahlung sind zu viel auf gebuchte Pauschalreise

max 20 prozent Urlaubsanzalung auf Reisepreis Für einen Reiseveranstalter ist es ärgerlich, wenn der Kunde die Reservierung verfallen lässt. Daher verlangt er häufig eine Reiseanzahlung auf die gebuchte Reise. Diese muss aber angemessen sein. 40 Prozent der Reisekosten sind es nicht.

Anbieter von Pauschalreisen dürfen von ihren Kunden nicht 40 Prozent des Reisepreises als Anzahlung verlangen. Das berichtet die Monatsschrift für Deutsches Recht» (Heft 17/2012) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. Nach Auffassung des Gerichts benachteiligt diese hohe Anzahlung Kunden unangemessenen. Ebenso beanstandeten die Richter, dass der Restbetrag bereits 45 Tage vor Reiseantritt fällig sein sollte (OLG Dresden, 21.06.2012 – 8 U 1900/11).

Das Gericht erklärte mit seinem Spruch die entsprechenden Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Pauschalreiseanbieters für nichtig. Die Richter befanden, es bestünde kein nachvollziehbarer Grund, warum der Kunde solch eine hohe Anzahlung aufbringen und damit quasi in Vorleistung treten müsse. Dies gelte ebenso für den frühzeitig fällig werdenden Restpreis. Dadurch werde das gesetzlich verankerte Prinzip des Zug um Zug von Leistung und Gegenleistung ohne Not außer Kraft gesetzt. Anzahlungen um die 20 Prozent sah das OLG dagegen als vertretbar an.


Reiseanzahlung

Urteil Reisestornierung Oberlandesgericht München

Urteil Reise Stornieren Oberlandesgericht MünchenGibt das Auswärtige Amt eine Unwetterwarnung für ein Reiseland aus, sind Urlauber mit diesem Reiseziel nicht selten verunsichert. Ist dann eine kostenlose Stornierung möglich? Das Oberlandesgericht München meint ja.

Das Oberlandesgericht München hat einer Urlauberin recht gegeben, die eine Sri Lanka Reise nach einer Unwetterwarnung des Auswärtigen Amts storniert hatte. Die Münchnerin bekommt den vollen Reisepreis von 5332 Euro zurück und muss keine Stornokosten zahlen (Az.: 21 U 519/12).
Die Reise war vom 26. Januar bis 11. Februar 2011 gebucht. Auf eine fünftägige Rundfahrt mit Wagen und Fahrer sollte ein Strandurlaub folgen. Am 14. Januar wies das Auswärtige Amt auf dauerhafte starke Regenfälle hin, die Ortschaften im Osten der Insel abgeschnitten und Straßen unpassierbar gemacht hätten.
Die Frau rief daraufhin das Fernostreiseunternehmen an. Eine Mitarbeiterin erklärte ihr aber, die Reise sei problemlos möglich und die geforderte kostenfreie Stornierung deshalb nicht. Die Kundin setzte eine Frist, andernfalls werde sie den Vertrag kündigen. Noch am selben Tag wurde die Reise storniert, allerdings mit 60 Prozent Stornokosten. Denn den Strandurlaub hätte die Frau gefahrlos antreten können, meinte der Veranstalter.
In der mündlichen Verhandlung hielt der Vorsitzende Richter die angekündigte Kündigung für gerechtfertigt. Die Urlauberin habe auf den Hinweis des Auswärtigen Amts sowie Berichte über Tote und 300 000 Obdachlose im Überschwemmungsgebiet reagieren dürfen. Der Veranstalter habe seine Behauptung, die Reise sei ungefährlich, nicht begründen können.
Nach offiziellen Angaben hatten die Überschwemmungen im Januar 2011 mehr als 280 000 Hektar Reisanbaufläche in Sri Lanka zerstört. Mehr als 43 Menschen waren ums Leben gekommen.

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Reisewarnung Ghana Elfenbeinküste

Wer von Ghana in die Elfenbeinküste reisen möchte, kann das derzeit nur mit dem Flugzeug tun. Die Grenze auf dem Landweg ist bis auf weiteres geschlossen worden.

Reisehinweise Ghana Elfenbeinküste Urlauber kommen nicht mehr auf dem Land- oder Seeweg von Ghana in die Elfenbeinküste. Die Grenze ist bis auf weiteres geschlossen worden, teilte das Auswärtige Amt in Berlin in seinen Reisehinweisen für beide Länder mit. Grund dafür sind mehrere bewaffnete Überfälle mit Todesopfern auf Sicherheitskräfte in dem Land. Weiterhin möglich sind Flugverkehr zwischen beiden Ländern. Reisende in der Elfenbeinküste sollten sich generell wachsam und umsichtig verhalten.

Auswärtiges Amt – Sicherheitshinweise zur Elfenbeinküstezu Ghana -> In der Provinz Northern Region wird die Sicherheitslage durch gelegentliche gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen lokalen Bevölkerungsgruppen beeinträchtigt. Dadurch ist es auch zu einer Verschlechterung der örtlichen Versorgungslage durch Schließung von Geschäften gekommen. Insgesamt hat sich die Lage in den vergangenen Monaten gebessert, jedoch ist eine baldige Lösung dieser Konflikte nicht zu erwarten. Vor Reisen in diese Regionen sollten daher aktuelle Informationen zur Lage eingeholt werden. In Gushiegu (Gushiegu Municipality/Vorort von Tamale) besteht eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 4 Uhr morgens.


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